Bewertungsgrundsätze für die Klassen 7 - 10
Alle Fachschaften haben für die Bewertung der Leistungen der Schüler*innen in der Sekundarstufe I, also von der 7. bis zur 10. Klasse, Bewertungsgrundsätze abgestimmt - letztmalig am 22.02.2018. Diese beinhalten die prozentuale Gewichtung zwischen schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen.
Die Bewertungsgrundsätze wurden auf der Grundlage der gültigen Rechtsvorschrift Sek I – VO entwickelt.
Die Übersichten sind bei den Lehrkräften und Fachverantwortlichen einsehbar, sie wurden auch der Schülerschaft (GSV) und der Elternschaft (GEV) zur Kenntnis gegeben.
Sie können diese auch hier einsehen: Bewertungsgrundsätze Sek I