Verabschiedung auf der Schulkonferenz am 08. März 2018
Gewaltlosigkeit ist nicht Passivität; Toleranz ist nicht mit Gleichgültigkeit zu verwechseln. Wir verlangen Toleranz gegenüber jedem Toleranten, aber wir setzen Grenzen, wenn der humane Anspruch in Gefahr gerät. Jedes Mitglied der Schule ist bereit, jede Form der Gewalt zu ächten, auch jede Form der Gegengewalt. Wir appellieren auch an die Eltern, dieses Prinzip bei der häuslichen Erziehung zu beachten. Es versteht sich in diesem Zusammenhang von selbst, dass das Mitbringen von Waffen (auch Waffenattrappen) auf das Schulgelände strengstens verboten ist.
Einlass ab 7:45 Uhr; der Unterricht findet in Einheiten zu 60 oder 75 Minuten statt.
Aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen hat die Schule die Pflicht zur Aufsicht während der gesamten Schulzeit. Die folgenden Regelungen ergeben sich aus dieser Pflicht:
Unbefugten ist der Aufenthalt im Schulbereich nicht gestattet. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Gebäude und Einrichtungen sind fachgerecht und schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten. In den Fachräumen sind die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Das Sitzen auf Fensterbänken oder dem Treppengeländer ist untersagt.
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Anschließen der Fahrräder im Bereich der Feuerwehrzufahrt ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Jede Klasse ist für den ihr zugewiesenen Klassenraum verantwortlich. Sie meldet evtl. bestehende sowie neu auftretende Mängel umgehend im Sekretariat. Wände, Fußböden und Mobiliar, Bücher und Geräte sowie Mitschülereigentum sind pfleglich zu behandeln, vor allem nicht mutwillig zu beschmutzen oder zu beschädigen. Bei der Regulierung der Schäden wird nach dem Verursacherprinzip verfahren.
Um das Reinigen der Räume zu erleichtern, sind nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
Mindestens zwischen den Einheiten 2 und 3 sowie 5 und 6 sind die Unterrichtsräume zu lüften.
Im Sportunterricht müssen Wertsachen der Sportlehrkraft zur Verwahrung übergeben werden. Über das Mitbringen von Wertgegenständen durch SuS (Smartphones u.a. elektronische Geräte) entscheiden deren Eltern unter Berücksichtigung des fehlenden Versicherungsschutzes.
Diebstahl muss unverzüglich der Fachlehrkraft, Klassenleitung, Tutor:in bzw. der Schulleitung gemeldet werden. Zur Sicherung von Versicherungsansprüchen empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei. Eine Haftung des Landes Berlin ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Die Nutzung privater elektronischer Geräte im Schulgebäude ist zwischen 07.30 Uhr und 15.00 Uhr untersagt. Die sinnhafte Einbindung in den Unterricht ist von dieser Regelung nicht betroffen. Auf dem Schulhof darf das Gerät in den großen Pausen (Hofpausen) genutzt werden. In der Sekundarstufe II können Mobiltelefone, Laptops und Tablets für unterrichtsbezogene Arbeiten während der Freistunden und Pausen in Unterrichtsräumen, der Bibliothek und im Raum 009 genutzt werden.
Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen und erst wieder zum Unterrichtsschluss zurückgegeben.Weitere Maßnahmen werden individuell und fallbezogen getroffen.
Die Nutzung der Vertretungs-App ist innerhalb des Schulgebäudes nicht erforderlich, da Vertretungsinformationen sowohl im Hauptgebäude als auch in der Filiale angemessen übermittelt werden. Aus dem Vorhandensein der Vertretungs-App leitet sich kein Anspruch auf Handynutzung außerhalb der o.g. Festlegungen ab.
Die Schulbücher der einzelnen Fächer werden vom jeweiligen Fachbereich verwaltet. Jedes Buch erhält eine eindeutige Kennzeichnung. Die Bücher werden in Klassensätzen oder gegebenenfalls einzeln von den Fachlehrkräften ausgegeben. Bei der Ausgabe wird eine Liste mit der Kennzeichnung des Buches und dem Namen der ausleihenden Person geführt. Nach vollständiger Einrichtung der Bestandsbibliothek werden Ausleihe und Rückgabe der Fachbereichsbücher darüber geregelt.
Ausgeliehene Bücher sind sorgsam zu behandeln, für die ausgeliehenen Bücher besteht eine Rückgabepflicht. Bei zu verantwortendem Verlust eines Buches ist die ausleihende Person bzw. seine Erziehungsberechtigten für die Wiederbeschaffung verantwortlich. Wird ein Buch vom Ausleihenden derartig beschädigt, dass eine Neuausleihe nicht mehr möglich ist, so ist das Buch. In einem Fach erfolgt so lange keine Neuausleihe von Schulbüchern, bis in diesem Fach alle ausdrücklich zurückgeforderten Bücher zurückgegeben oder ersetzt wurden. In diesem Fall kann die Nichtausleihe eines Buches nicht als Entschuldigung für nichtgemachte Hausaufgaben oder bei der Vorbereitung von Lernerfolgskontrollen dienen.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Schüler:innen der Sekundarstufe I das Schulgebäude nicht verlassen. Dies gilt auch in Freistunden. Bei Erkrankung ist die Meldung im Sekretariat erforderlich. Eine Abmeldung von der Schule kann nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Auch volljährige Schüler:innen melden sich im Sekretariat ab.
Den Schüler:innen der Oberstufe ist das Verlassen des Schulgeländes bei Unterrichtsausfall, in Freistunden oder in den Pausen mit mindestens 15 Minuten Dauer erlaubt. Die Schulleitung kann nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Schulkonferenz diese Festlegung aufheben, wenn die Durchsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht an der Schule diese Maßnahme erforderlich macht.
1. Mittelstufe
Die Schüler verlassen in großen Pausen die Unterrichtsräume und halten sich im Erdgeschoss oder auf dem Schulhof auf. Die zuletzt unterrichtende Lehrkraft trägt dafür Sorge, dass alle Schüler:innen den Unterrichtsraum verlassen. Die Tür bleibt geöffnet. Vor bzw. nach dem Essen ist der Hof aufzusuchen. Bekleidung ist dementsprechend mitzunehmen. Flächen vor dem Gebäude gehören nicht zum Hof. Fachräume werden von der Lehrkraft verschlossen. Vom Sport zurückkehrende Schüler dürfen am Anfang der Hofpause noch ihre Sportsachen im Klassenraum ablegen.
Die Wand zwischen dem Schulhof und dem Nachbargrundstück Neue Schönholzer Straße kann im Rahmen künstlerischer Projekte von Schülern der Schule genutzt werden. Die Nutzung durch schulfremde Personen ist untersagt. Untersagt bleibt auch das Besprühen o.ä. aller anderen Flächen des Schulgeländes, das denkmalgeschützte Gebäude eingeschlossen.
2. Oberstufe
Die Schüler:innen können auf den Hof gehen. Der Aufenthalt im Gebäude ist erlaubt.
3. Regenpausen
Regenpausen werden durch "Abklingeln" angezeigt. Alle Schüler dürfen in den Räumen (außer Fachräumen) bleiben.Bei geeigneter Regenkleidung und bei nur leichtem Regen kann auf dem Hof geblieben werden.
4. Mensanutzung
Die Nutzung der Mensa ist den am Schulessen teilnehmenden Schülern vorbehalten. Die Mensa stellt keinen Aufenthaltsort während der Pausen dar. Ausnahme bildet folgende Regelung: In der Caféteria erworbenes warmes Essen darf in der Mensa eingenommen werden. Danach ist die Mensa zu verlassen.
Beim Ausbleiben der Lehrkraft ist spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat zu benachrichtigen.
Die Beurlaubung aus religiösen Gründen ist in der AV Schulpflicht geregelt. Die Beurlaubung aus anderen Gründen erfordert rechtzeitig vor der gewünschten Beurlaubung einen Antrag unter Angabe der Begründung beim Klassenleitungsteam oder Tutor:in bzw. bei der Schulleiterin. Für Einzelstunden kann die Fachlehrkraft eine Beurlaubung genehmigen. Weitere Regelungen, insbesondere direkt vor Ferienbeginn oder direkt nach Ferienende, sind der AV Schulpflicht zu entnehmen.
Versäumnisse werden im Klassenbuch vermerkt. Im Krankheitsfall ist der Schule das Fernbleiben am ersten Fehltag mitzuteilen. Diese Information erfolgt per Mail an Klassenleitungsteam / Tutor:in über deren Dienstmailadresse, in Ausnahmefällen telefonisch über das Sekretariat. Bei der Rückkehr zum Unterricht übergibt die Schülerin oder der Schüler dem Klassenleitungsteam/ Tutorin ein Schreiben der Erziehungsberechtigten zum Fernbleiben mit Angabe der Zeitdauer ("Entschuldigungsschreiben"). Dem Klassenleitungsteam obliegt die Entscheidung, ob dies in Ausnahmefällen auch auf digitalem Wege erfolgen kann. Volljährige Schüler:innen müssen in gleicher Weise eigenverantwortlich verfahren.
Kursschüler:innen, die am Tage einer Klausur krankheitshalber fehlen müssen, melden das Fernbleiben am Morgen dieses Tages der Schulleitung über das Sekretariat und sind beim Fehlen aufgrund einer Erkrankung verpflichtet, dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Verkürzter Unterricht
Über Unterrichtsausfall bei übermäßiger Hitze entscheidet die Schulleiterin. Grundsätzlich gibt es für Schüler der gymnasialen Oberstufe kein "Hitzefrei".
Über veränderte Unterrichtszeiten bei Kurzunterricht wird im Schulhaus und im Tagestext (Webuntis) informiert.
Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule sollen vor Beeinträchtigungen soweit wie möglich geschützt werden. Deshalb sind auf dem Schulgrundstück jede Art von Werbung gegenüber Schüler:innen, die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, das Anbringen von Plakaten sowie die Durchführung von Sammlungen untersagt, soweit nicht in den Bestimmungen der AV Werbung Ausnahmen vorgesehen sind.
1. Die Gebäude werden klassenweise auf den entsprechenden Fluchtwegen verlassen, um die jahrgangsweise zugeordneten Stellplätze zu erreichen.
2. Fenster und Türen sind zu schließen. Die Türen dürfen nicht abgeschlossen werden. Das Klassenbuch muss mitgenommen werden. Jede Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist.
3. An den Sammelplätzen stellt die Lehrkraft fest, ob die Lerngruppe vollständig ist, und teilt dies der Schulleiterin bzw. der Sicherheitsbeauftragten mit.
4. Über das Verhalten bei extremen Wetterlagen wird taggenau und anlassbezogen direkt in Klassen / Kursen, über den Tagestext (Webuntis), ggf. per Mail über die Elternvertretungen und ggf. über die Homepage informiert.