Schul- und Hausordnung

Stand: Verabschiedung auf der Schulkonferenz 17.06.26

Alle an der Schule Anwesenden handeln in gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz und bemühen sich um eine gute Zusammenarbeit.

Die Formulierung Schüler steht stellvertretend für Schülerin und Schüler.

Verhalten auf dem Schulgelände

Gewaltlosigkeit ist nicht Passivität; Toleranz ist nicht mit Gleichgültigkeit zu verwechseln. Wir verlangen Toleranz gegenüber jedem Toleranten, aber wir setzen Grenzen, wenn der humane Anspruch in Gefahr gerät. Jedes Mitglied der Schule ist bereit, jede Form der Gewalt zu ächten, auch jede Form der Gegengewalt. Wir appellieren auch an die Eltern, dieses Prinzip bei der häuslichen Erziehung zu beachten. Es versteht sich in diesem Zusammenhang von selbst, dass das Mitbringen von Waffen oder Waffenattrappen auf das Schulgelände strengstens verboten ist.

Unterrichtszeiten

Einlass ab 7:45 Uhr

Aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen hat die Schule die Pflicht zur Aufsicht während der gesamten Schulzeit. Die folgenden Regelungen ergeben sich aus dieser Pflicht:

Aufenthalt im Schulgebäude

Unbefugten ist der Aufenthalt im Schulbereich nicht gestattet. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.

Gebäude und Einrichtungen sind fachgerecht und schonend zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.

In den Fachräumen sind die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Das Sitzen auf Fensterbänken oder dem Treppengeländer ist untersagt.

Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Anschließen der Fahrräder im Bereich der Feuerwehrzufahrt ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Verantwortlichkeit für Klassenräume, Mobiliar, Wertgegenstände und Schulgebäude

Jede Klasse ist für den ihr zugewiesenen Klassenraum verantwortlich. Sie meldet evtl. bestehende sowie neu auftretende Mängel umgehend im Sekretariat. Wände, Fußböden und Mobiliar, Bücher und Geräte sowie Mitschülereigentum sind pfleglich zu behandeln, vor allem nicht mutwillig zu beschmutzen oder zu beschädigen. Bei der Regulierung der Schäden wird nach dem Verursacherprinzip verfahren.

Um das Reinigen der Räume zu erleichtern, sind nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Raum die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.

Mindestens zwischen den Einheiten 2 und 3 sowie 5 und 6 sind die Unterrichtsräume zu lüften.

Im Sportunterricht müssen Wertsachen der Sportlehrkraft zur Verwahrung übergeben werden. Über das Mitbringen von Wertgegenständen durch SuS (Smartphones u.a. elektronische Geräte) entscheiden deren Eltern unter Berücksichtigung des fehlenden Versicherungsschutzes.

Diebstahl muss unverzüglich der Fachlehrkraft, Klassenleitung, Tutor*in bzw. der Schulleitung gemeldet werden. Zur Sicherung von Versicherungsansprüchen empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei. Eine Haftung des Landes Berlin ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Die Wand zwischen dem Schulhof und dem Nachbargrundstück Neue Schönholzer Straße kann im Rahmen künstlerischer Projekte von Schülern der Schule genutzt werden. Die Nutzung durch schulfremde Personen ist untersagt. Untersagt bleibt auch das Besprühen o.ä. aller anderen Flächen des Schulgeländes, das denkmalgeschützte Gebäude eingeschlossen.

Handynutzung und Nutzung digitaler Endgeräte

Die Nutzung privater digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nur im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen „Regelungen zur Handynutzung und Nutzung digitaler Endgeräte“ in der jeweils geltenden Fassung zulässig.

Die Nutzung digitaler Endgeräte, die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt oder ohne deren ausdrückliche Zustimmung erfolgt (z. B. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen), ist untersagt und kann pädagogische, disziplinarische sowie rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hier findet sich das gesamte Dokument, das auch Teil der Hausordnung der Schule ist.

Ausleihe von Schulbüchern

Die Schulbücher der einzelnen Fächer werden vom jeweiligen Fachbereich verwaltet. Jedes Buch erhält eine eindeutige Kennzeichnung. Die Bücher werden in Klassensätzen oder gegebenenfalls einzeln von den Fachlehrern ausgegeben. Bei der Ausgabe wird eine Liste mit der Kennzeichnung des Buches und dem Namen des ausleihenden Schülers geführt. Nach vollständiger Einrichtung der Bestandsbibliothek werden Ausleihe und Rückgabe der Fachbereichsbücher darüber geregelt.

Ausgeliehene Bücher sind sorgsam zu behandeln, für die ausgeliehenen Bücher besteht eine Rückgabepflicht. Bei zu verantwortendem Verlust eines Buches ist der Ausleiher bzw. seine Erziehungsberechtigten für die Wiederbeschaffung verantwortlich. Wird ein Buch vom Ausleiher derartig beschädigt, dass eine Neuausleihe nicht mehr möglich ist, so ist das Buch durch den Ausleiher bzw. die Erziehungsberechtigten zu ersetzen. In einem Fach erfolgt so lange keine Neuausleihe von Schulbüchern an einen Schüler, bis er in diesem Fach alle ausdrücklich zurückgeforderten Bücher zurückgegeben oder ersetzt hat. In diesem Fall kann die Nichtausleihe eines Buches nicht als Entschuldigung für nichtgemachte Hausaufgaben oder bei der Vorbereitung von Lernerfolgskontrollen dienen.

Verlassen des Schulgebäudes

Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgebäude nicht verlassen. Dies gilt auch in Freistunden. Bei Erkrankung ist die Meldung im Sekretariat erforderlich. Eine Abmeldung von der Schule kann nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Auch volljährige Schüler melden sich im Sekretariat ab.

Den Schülern der Jahrgangsstufe 10 ist es gestattet in den Hofpausen das Schulgelände zu verlassen. Diese Regelung wird jährlich durch die Schulkonferenz geprüft und kann ggf. ausgesetzt werden.

Den Schülern der Oberstufe ist das Verlassen des Schulgeländes bei Unterrichtsausfall, in Freistunden oder in den Pausen mit mindestens 15 Minuten Dauer erlaubt. Die Schulleitung kann nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Schulkonferenz diese Festlegung aufheben, wenn die Durchsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht an der Schule diese Maßnahme erforderlich macht.


Pausenordnung

1. Primarstufe und Mittelstufe

Die Schüler verlassen in großen Pausen die Unterrichtsräume und halten sich im Erdgeschoss oder auf dem Schulhof auf. Die zuletzt unterrichtende Lehrkraft trägt dafür Sorge, dass alle Schüler den Unterrichtsraum verlassen. Die Tür bleibt geöffnet. Vor bzw. nach dem Essen ist der Hof aufzusuchen. Bekleidung ist dementsprechend mitzunehmen. Flächen vor dem Gebäude gehören nicht zum Hof. Fachräume werden von der Lehrkraft verschlossen. Vom Sport zurückkehrende Schüler dürfen am Anfang der Hofpause noch ihre Sportsachen im Klassenraum ablegen.

1.1 10. Klassen

Die Schüler können auf den Hof gehen. Der Aufenthalt im Gebäude ist nicht erlaubt.

2. Oberstufe

Die Schüler können auf den Hof gehen. Der Aufenthalt im Gebäude ist erlaubt.

3. Regenpausen

Regenpausen werden durch "Abklingeln" angezeigt. Alle Schüler dürfen in den Räumen (außer Fachräumen) bleiben.

4. Mensanutzung 

Die Nutzung der Mensa ist den am Schulessen teilnehmenden Schülern vorbehalten. Die Mensa stellt keinen Aufenthaltsort während der Pausen dar.

Ausbleiben der Lehrkraft

Beim Ausbleiben der Lehrkraft ist spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat zu benachrichtigen.

Beurlaubung

Die Beurlaubung aus religiösen Gründen ist in der AV Schulpflicht geregelt. Die Beurlaubung aus anderen Gründen erfordert rechtzeitig vor der gewünschten Beurlaubung einen Antrag unter Angabe der Begründung beim Klassenleitungsteam oder Tutor bzw. beim Schulleiter. Für Einzelstunden kann die Fachlehrkraft eine Beurlaubung genehmigen. Weitere Regelungen, insbesondere direkt vor Ferienbeginn oder direkt nach Ferienende, sind der AV Schulpflicht zu entnehmen.

Schulversäumnisse

Versäumnisse werden im digitalen Klassenbuch vermerkt. Im Krankheitsfall ist der Schule das Fernbleiben am ersten Fehltag mitzuteilen. Diese Information erfolgt per Mail an die KLT /Tutor über deren Dienstmailadresse, in Ausnahmefällen telefonisch über das Sekretariat. Bei der Rückkehr zum Unterricht übergibt der Schüler dem KLT/Tutor ein Schreiben der Erziehungsberechtigten zum Fernbleiben mit Angabe der Zeitdauer ("Entschuldigungsschreiben"). Volljährige Schüler müssen in gleicher Weise eigenverantwortlich verfahren.

Kursschüler, die am Tage einer Klausur krankheitshalber fehlen müssen, melden das Fernbleiben am Morgen dieses Tages der Schulleitung über das Sekretariat und sind beim Fehlen aufgrund einer Erkrankung verpflichtet, dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Verkürzter Unterricht

Über Unterrichtsausfall bei übermäßiger Hitze entscheidet der Schulleiter. Grundsätzlich gibt es für Schüler der gymnasialen Oberstufe kein "Hitzefrei".

Werbung

Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule sollen vor Beeinträchtigungen soweit wie möglich geschützt werden. Deshalb sind auf dem Schulgrundstück jede Art von Werbung gegenüber Schülern, die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, das Anbringen von Plakaten sowie die Durchführung von Sammlungen untersagt, soweit nicht in den Bestimmungen der AV Werbung Ausnahmen vorgesehen sind.

Verhalten bei Feueralarm, Verhalten in Notfällen

1. Die Gebäude werden klassenweise auf den entsprechenden Fluchtwegen verlassen, um die jahrgangsweise zugeordneten Stellplätze zu erreichen.

2. Fenster und Türen sind zu schließen. Die Türen dürfen nicht abgeschlossen werden. Jede Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist.

3. An den Sammelplätzen stellt die Lehrkraft fest, ob die Lerngruppe vollständig ist und teilt dies dem jahrgangsverantwortlichen Brandschutzhelfer mit, welcher die einzelnen Klassen aufsucht. Die jahrgangsweise Sammelmeldung erfolgt durch diese Person an den Schulleiter bzw. die sicherheitsbeauftragte Person (Terrasse Aufgang C).

4. Über das Verhalten bei extremen Wetterlagen wird taggenau und anlassbezogen direkt in Klassen / Kursen, über Tagestext in Webuntis, ggf. per Mail über die Elternvertretungen und ggf. über die Homepage informiert.

Hausordnung als Dokument -

Neue Handyordnung zum Schuljahr 26/27

Einführung neuer Regelung zum Schuljahr 26/27

Im Rahmen eines partizipativen Prozesses über das ganze letzte Schuljahr konnten wir eine neue Handyordnung erarbeiten, die in der Schulkonferenz vom 17.06.26 verabschiedet wurde und die mit Beginn des neuen Schuljahres gilt. 

Alle Klassen erhalten am ersten Schultag nochmal eine detaillierte Information durch ihre Klassenleitungsteams. 

Generell gilt: 

Die Nutzung digitaler Endgeräte ist verboten. Die Geräte befinden sich abgeschaltet und nicht sichtbar in den Schultaschen.

Übersicht zum Vergrößern

Hier findet sich das gesamte Dokument, das auch Teil der Hausordnung der Schule ist.