A I Klassen- und Kursfahrten
Die Reisen sollen folgende Ziele verfolgen:
Zahl der mitreisenden Schülerinnen und Schüler:
Fahrtenzeiträume:
Eine Klassenfahrt in Klasse 8 findet nur statt, wenn eine reine Französischklasse gebildet werden konnte. Das Klassenleitungsteam entscheidet über den möglichen Reisezeitraum (I oder II). Im Falle einer Sprach-Teilungsklasse gilt „C I Sprachreisen“.
Das Klassenleitungsteam entscheidet über den möglichen Reisezeitraum (I oder II).
Es gibt keine Schienenbindung für LK-Fahrten. Leistungskurse können inhaltlich im Sinne der o.g. Festlegungen kooperieren und gemeinsame Fahrten planen.
Die Leistungskurslehrkräfte entscheiden über den möglichen Reisezeitraum (I oder II).
Gesetzliche Grundlagen:
Rahmenkonzept „Fahrten“ am CvO
Aktuell bietet der Fachbereich Fremdsprachen folgende Austausch-Projekte an:
Berlin in Paris: Zeitraum September bis Dezember desselben Kalenderjahres statt.
Ferrara in Berlin: Zeitraum Februar - März.
Pordenone in Berlin: Zeitraum Februar – März desselben Schuljahres
In Ergänzung zu den Teilen A und B des Rahmenkonzeptes:
Englandfahrt
Die Fahrt findet gemeinsam mit allen o.g. Klassen statt.
Beispiel: Klasse mit F1 / E2 und E1 / F2
Diese Klasse kann zeitgleich mit den anderen 8. Klassen nach England fahren. In diesem Falle entfällt die Klassenfahrt für besagte Klasse.
Fahrtenzeitraum:
In der Regel in der 6. - 7. Schulwoche des neuen Schuljahres.