Aufnahme in den 5. Jahrgang_bilingualer Zug Französisch

Zum Aufnahmeprocedere für 2025_26:

Die Anmeldung für den 5. Jahrgang erfolgt direkt an der Erstwunsch-Schule. Wenn Sie Ihr Kind also gern an unserem Gymnasium aufgenommen sehen wollen, dann sind wir die sogenannte Erstwunsch-Schule, an welcher Sie alle Unterlagen abgeben. 

Anmeldezeitraum: 11.02.-14.02.25

Die Öffnungszeiten werden beibehalten. Das Sekretariat (Raum 006) ist  für Sie geöffnet:

  • täglich von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr,
  • am Mittwoch bis 18 Uhr.

Sie erreichen unsere Sekretärinnen Frau Schröder oder Frau Koshorst telefonisch oder per E-Mail. Inhaltliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich über den Schulleiter Herrn Dr. Musold im Rahmen der Informationsveranstaltung:

Dienstag, 10.12.24, 18 Uhr

- Bitte melden Sie sich hier an. -

Zu oben genannten Unterlagen, welche Sie bitte ausgefüllt mitbringen, gehören: 

  • Förderprognose im Original (wird von der Grundschule ausgegeben - nach vorherigem Antrag und erfolgtem Beratungsgespräch durch diese)
  • Aufnahmefragebogen Klasse 5
  • Einverständniserklärung  (mit den erhöhten Anforderungen im Vergleich zur Klasse 5 und 6 an der Grundschule)
  • Foto für Übergangs-Schülerausweis

Aufnahmekriterien

Auswahlverfahren im Falle von Übernachfrage

Wer kann aufgenommen werden?

Für eine Aufnahme in die bilinguale Klasse 5 ist die Beherrschung der französischen Sprache empfehlenswert, aber keineswegs Voraussetzung. Somit ist auch eine Teilnahme am Fach Französisch bis Klasse 4 in der Grundschule zwar empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung. 

Das eröffnet allen breit aufgestellten, interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern des vierten Jahrgangs die Möglichkeit, bereits ab der 5. Klasse an einem Gymnasium zu lernen. 

Das gilt auch für alle anderen Berliner Gymnasien mit diesem französischsprachigen bilingualen Profil ab Klasse 5. Die Schülerinnen werden innerhalb des 5. und 6. Jahrgangs befähigt, bereits ab Klasse 7 im Sachfach Geografie  in französischer Sprache unterrichtet werden zu können.

. Es kommt zu keiner Übernachfrage: Alle Bewerbungen werden aufgenommen.

. Es kommt zu einer Übernachfrage: Wegen gehäufter Nachfragen hier nun die Regelungen der Aufnahme bei Übernachfrage. Es handelt sich bei dem Aufnahmegespräch nicht um eine Prüfung.

"Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der grundständigen bilingualen Züge, so werden vorrangig Schülerinnen und Schüler mit einer Förderprognose für das Gymnasium aufgenommen.

Innerhalb dieser Schülergruppe richtet sich die Aufnahme nach der Notensumme aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht. Dabei werden zunächst Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme von 4 bis 6, dann Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme von 7 bis 9 und danach Schülerinnen und Schüler mit einer höheren Notensumme aufgenommen.

Können innerhalb einer der so gebildeten Gruppen nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, entscheiden über die Aufnahme innerhalb dieser Gruppe die Ergebnisse eines standardisierten Auswahlgesprächs, das die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft mit den Schülerinnen und Schülern durchführt. In diesem Gespräch werden insbesondere Kommunikationsfähigkeit, logisches Denken und Leseverständnis überprüft.

Das Gespräch dauert in der Regel 20 Minuten. Es besteht aus einer bewertungsfreien Einführung, der Arbeit mit einem von der Schule vorgegebenen Text und einer Aufgabe, in der die Fähigkeit zu logischem Denken nachzuweisen ist."

Schuljahr 2023_24     Eine Klasse 5 (bilingual, Französisch) mit 30 Schüler:innen. Es gab bereits im ersten Jahr eine leichte Übernachfrage, so dass Aufnahmegespräche geführt wurden.

Schuljahr 2024_25     Eine Klasse 5 (bilingual, Französisch) mit 30 Schüler:innen. Es gab eine deutliche Übernachfrage, sodass Aufnahmegespräche geführt wurden. 

Schuljahr 2025_26      Eine Klasse 5 (bilingual, Französisch) mit 30 Schüler:innen. Der Antrag auf Einrichtung einer zweiten bilingualen Klasse mit erster Fremdsprache Französisch wegen Übernachfrage wurde bereits gestellt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Wir informieren umgehend, sobald die Einrichtungsverfügung vorliegt.


Informationen der Senatsbildungsverwaltung

Sie finden hier Informationen zum allgemeinen Aufnahmeprocedere:

Elterninformation der Senatsverwaltung 

Hinweise zur Erstellung der Förderprognose